Zulassungspflicht und Handwerksrolle


Paragraphen und Gesetze für DachdeckerDie Ausübung diverser Berufe ist in Deutschland zulassungspflichtig, welche Berufe das sind, können in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) nachgelesen werden. Der Beruf des Dachdeckers wird in der Handwerksordnung an entsprechender Stelle ebenfalls aufgelistet.

Wer sich in Berufen dieser Art selbstständig machen möchte, muss seinen Betrieb in die sogenannte Handwerksrolle eintragen lassen, wofür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Nach der Eintragung in die Handwerksrolle wird eine sogenannte Handwerkskarte ausgestellt. Werden entsprechende handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt, ohne dass eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt, kann ein Bußgeld verhängt und der jeweilige Betrieb geschlossen werden.

Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die ausführenden Mitarbeiter der jeweiligen Handwerksbetriebe über die nötigen Qualifikationen verfügen, um unterschiedliche anspruchsvolle Arbeiten auszuführen. Vielfach handelt es sich dabei um Bereiche, wo eine Gefährdung von Personen durch unsachgemäßes Arbeiten hervorgerufen werden könnte.


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