Mindestdauer, Kluft und Bannmeile


Wandergeselle auf der TippeleiFür die traditionelle Walz (auch Tippelei oder Wanderschaft genannt) von Handwerksgesellen gibt es diverse Regeln. Je nach Vereinigung, Region und Handwerk können unterschiedliche Regeln als bindend angesehen werden, meist finden sich aber keine oder nur leichte Unterscheidungen.

Die „Vorschriften“ für eine Tippelei gestalten sich in den meisten Fällen so oder so ähnlich:
Handwerker, die auf die Walz gehen möchten, müssen über eine erfolgreich bestandene Gesellenprüfung verfügen sowie ledig und kinderlos sein.
Des weiteren dürfen Wandergesellen das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und dürfen über keine Vorstrafen oder Schulden verfügen.
Die Wanderschaft darf in der Regel nur zu Fuß oder per Anhalter absolviert werden, öffentliche Verkehrsmittel gelten vielfach als verpönt. Die Nutzung von Flugzeugen ist oftmals gestattet, um bei der Tippelei auch andere Länder bereisen zu können.

Dem Heimatort darf sich bis auf einen bestimmten Radius nicht genährt werden, welcher als Bannmeile bezeichnet wird. Die Bannmeile wird vielfach mit 50 km, manchmal auch mit 60 km, angegeben.
In der Öffentlichkeit muss stets die traditionelle Kluft (Zunftkleidung) getragen werden. Das Tragen von Schmuck ist dabei, abgesehen von dem goldenen Ohrring, nicht gestattet.
Die Walz muss sich mindestens über den Zeitraum von drei Jahren und einem Tag erstrecken.


Mehr über die Regeln der Walz und die Wanderschaft an sich erfahren, kann man beispielsweise in der Reportage „Tillmann geht für drei Jahre auf die Walz.“ von SiWiEventMedia